Grauzone Dash Cam

Grauszone Dash-Cam oder klare Regelung? Zugegeben meine Konstruktionen haben wenig mit den heutigen Dash-Cam`s gemein. Aber die rechtliche Frage ist die selbe. Erlaubt oder nicht. Die anlasslose Verwendung, also Dauerüberwachung untersagt der Gesetztgeber. Im Umkehrschluß müsste der Einsatz bei einer gemeinsamen Ausfahrt entsprechend tolleriert werden.

Zwar gibt es meiner Erfahrung nach bis dato keine Kontrollen diesbezüglich. Aber es besteht das Risiko das die Rennleitung im Zuge anderer Verkehrskontrollen die Dash-Cams einzieht. Insbesondere weil einige diese ständig mitlaufen lassen um bei einem möglichen Unfall dies als Beweismittel zu verwenden. Aber genau dieses untersagt der Gesetzgeber, eine Dauerüberwachung sogenannter Dritter, ohne Anlass.

Dash-Cam
Minolta 7000 auf BMW 259

Zu dem sind die Aufnahmen vor Gericht nicht zugelassen, die Frage sei aber erlaubt, wenn ein Richter den Film sieht, ob nicht bereits hier eine Beeinflussung statt gefunden hat. Hier gibt es das Urteil/Beschluss vom AG München mit dem Az. 345 C 5551/14 zum nachlesen. https://openjur.de/u/712753.html.

Wurde jemand bei seiner Motorrad-Tour die Cam also bei anlassbezogener Verwendung eingezogen oder bei der Kontrolle beanstandet und kann davon berichten?

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